RIESE FeWo Harz

Allgemeine Geschäftsbdingungen

über die Anmietung einer Ferienunterkunft

AGB & Hausordnung

für die Vermietung der RIESE FeWo 1 und FeWo 2 in der Heinrichstr. 9, Heinrichstr. 9, 06484 Quedlinburg
Vermieter: Maja und Mathias Riese |RIESE Ferienwohnungen Harz, Am Schwedderberg 14, 06485 Quedlinburg OT Gernrode

 

Für die Nutzung der oben genannten Ferienunterkunft gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. GELTUNGSBEREICH

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.

2. BUCHUNG

Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Online-Buchung übermittelt wird. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert.

3. AUFENTHALT

Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper zurückgedreht sind.

Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollten die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart nutzen, ist für diese ein gesondertes Entgelt pro Person zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.

Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.

4. ZAHLUNG

Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen.

Die Anzahlung (wird Ihnen in der Buchungsbestätigung mitgeteilt) ist bis zum angegebenen Datum (ebenfalls in der Buchungsbestätigung) auf unser Konto zu überweisen.
Die Restzahlung ist bis zum angegebenen Datum (ebenfalls in der Buchungsbestätigung) fällig.

Bei Zahlungsverzug sind wir (nach einer freundlichen Aufforderung der Zahlung) berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Gast Mahnkosten in Höhe von 25,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Gast. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Gast. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung, keine ec-und Kreditkarten.

5. RÜCKTRITT

Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir uns bemühen, das Ferienobjekt anderweitig zu vermieten.
Sollte das Ferienobjekt für den Zeitraum nicht anderweitig vermietet werden können, fallen folgende Ausfallkosten an:

– bei Stornierung bis 1 Tag vor Mietbeginn: kostenfreie Stornierung
– bei Stornierung am Anreisetag: 100 € pauschal

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt, sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

6. HAFTUNG

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe von Euro fällig.

7. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

8. HAUSORDNUNG

Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Wohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.

Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.

In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur im Außenbereich (Garten/Terrasse) erlaubt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte.

Für die Ferienwohnungen bestehen kostenfreie Parkmöglichkeiten direkt vor dem Haus bzw. entlang der Heinrichstrasse.

Die Benutzung des Außenbereichs erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Wohnungen, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

9. SCHRIFTFORM

Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.

10. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.